Was ist ein gemeinnütziger Zweck?
Charitable PurposeEin gemeinnütziger Zweck (Charitable Purpose) ist ein Zweck, dessen Verfolgung nach dem Steuerrecht als förderungswürdig gilt und die Grundlage für die Gemeinnützigkeit bildet. In Deutschland zählt § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung die anerkannten Zwecke auf, etwa die Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kunst, Umweltschutz, Wohlfahrtswesen oder Entwicklungszusammenarbeit. Der Katalog ist nicht ganz abschließend: Andere Zwecke, die die Allgemeinheit entsprechend fördern, kann die Finanzverwaltung ebenfalls als gemeinnützig anerkennen (§ 52 Abs. 2 Satz 2 AO).
Nur wer einen dieser anerkannten Zwecke selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt, kann als gemeinnützig anerkannt werden und darf Spendenbescheinigungen ausstellen. Für NGOs ist die genaue Zuordnung ihres Wirkens zu einem anerkannten Zweck deshalb rechtlich und finanziell entscheidend.