Was bedeutet Gemeinnützigkeit?
Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status nach § 52 der Abgabenordnung: Eine Organisation verfolgt selbstlos und ausschließlich Zwecke, die das Allgemeinwohl fördern, etwa Bildung, Umwelt, Soziales, Wissenschaft oder Menschenrechte.
Mit dem Status ist die Organisation weitgehend steuerbefreit und darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Im Gegenzug müssen die Mittel für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, bei Jahreseinnahmen über 100.000 Euro zudem zeitnah (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Dazu kommen Pflichten zur Transparenz. Der Katalog begünstigter Zwecke umfasst über 25 Punkte.