Was ist die Ehrenamtspauschale?
Die Ehrenamtspauschale ist ein Freibetrag von bis zu 960 Euro pro Person und Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG). So viel dürfen gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen ehrenamtlich Engagierten für eine nebenberufliche Tätigkeit steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Bis 2025 lag der Betrag bei 840 Euro.
Anders als bei der Übungsleiterpauschale kommt es nicht auf die Art der Tätigkeit an: Kassenwart, Platzwart, Vorstand oder Helferin beim Vereinsfest sind gleichermaßen begünstigt. Für dieselbe Tätigkeit dürfen beide Pauschalen nicht kombiniert werden, für verschiedene Tätigkeiten schon. Vorstandsmitglieder dürfen die Pauschale nur erhalten, wenn die Satzung eine Vergütung erlaubt.