Was ist die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale ist ein Freibetrag von bis zu 3.300 Euro pro Person und Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG). Begünstigt sind nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Trainerin, Ausbilder, Erzieherin oder Betreuer, außerdem künstlerische Tätigkeiten und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Auftraggeber muss eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation oder eine öffentlich-rechtliche Stelle sein. Bis 2025 lag der Betrag bei 3.000 Euro.

Wer für eine andere Tätigkeit im selben Verein zusätzlich die bekommt, kann beide Freibeträge nebeneinander nutzen. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten klar getrennt und dokumentiert sind.

Quellen und Querverweise