Freistellungsbescheid

Der Freistellungsbescheid ist die amtliche Bestätigung des Finanzamts, dass eine Organisation die Voraussetzungen der erfüllt und deshalb nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist. Er wird im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung erteilt, üblicherweise alle drei Jahre auf Basis der eingereichten Steuererklärungen.

Praktisch ist der Bescheid der Schlüssel zu vielen Privilegien: Erst mit ihm darf die Organisation ausstellen, und seine Daten (Finanzamt, Steuernummer, Datum, Veranlagungszeitraum) müssen wörtlich in jede Bescheinigung übernommen werden. Neu gegründete Organisationen, die noch keine Steuererklärung abgegeben haben, erhalten stattdessen einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen.

Quellen und Querverweise